Fahrzeuggutachten

Fahrzeuggutachten


Gutachten1

Oldtimergutachten nach §23 StVZO

Der Wert von Oldtimern steigt mit ihrem Alter. Werden die automobilen Klassiker gut gepflegt und befinden sie sich noch weitgehend im Originalzustand, sind sie eine wahre Geldanlage. Wie viel die rollenden Schmuckstücke tatsächlich Wert sind, klären sogenannte Oldtimergutachten der Prüforganisationen. Lange Zeit durften nur TÜV® und Dekra® derartige Gutachten erstellen. Mittlerweile sind aber auch andere Organisationen wie die Sachverständigenorganisation GTÜ® im Geschäft.

DSC04051

Oldtimergutachten sind Prüfdokumente, die Auskunft über Zustand, Werterhalt und das Vorhandensein wichtiger Nachrüstteile am automobilen Klassiker geben. Ohne ein solches Gutachten ist eine Zulassung mit einem H-Kennzeichen oder einem roten Dauerkennzeichen unmöglich. Für die Erstellung wird ein Besuch beim Sachverständigen erforderlich, der zwischen Fahrzeugen mit gültiger und ohne gültiger Betriebserlaubnis unterscheidet.

Automobile Klassiker mit Betriebserlaubnis werden zunächst einer klassischen Hauptuntersuchung unterzogen, um den verkehrssicheren Zustand des Oldies zu festzustellen. Gibt es keinerlei größere Beanstandungen, wird überprüft, ob der Pkw überhaupt die gesetzlichen Anforderungen an einen Oldtimer erfüllt. Er muss vor mindestens 30 Jahren die Erstzulassung für den Straßenverkehr erworben haben und sich weitgehend im Originalzustand befinden. Außerdem hat das Fahrzeug der sogenannten Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes zu dienen. Ist dies gegeben, wird das Gutachten erstellt.

Gutachten2

Verfügt das Altfahrzeug dagegen über keine gültige Betriebserlaubnis, ist zunächst ein Einzelgutachten zu erstellen. Dieses klärt, ob der Oldtimer den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung genügt. Hierbei werden laut der Gesellschaft für Technische Überwachung die geltenden Regeln zum Zeitpunkt der Erstzulassung berücksichtigt. Außerdem muss das automobile Schmuckstück über alle notwendigen Nachrüstungen wie beispielsweise eine Warnblinkanlage, eine Diebstahlsicherung und einen Geschwindigkeitsmesser verfügen.

Wertgutachten für Ihre Versicherung

In der Regel benötigen die Besitzer von Oldtimern zur Prämieneinschätzung bei Ihrer Versicherung zumindest ein Kurzgutachten, in dem der Wert ihres Oldtimers angemessen berücksichtigt wird.

Bestimmt wird der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs, der in den meisten Fällen deutlich über dem Wert liegt, den beispielsweise die Schwacke-Liste ausweist. Diese Gutachten kommt in allen Versicherungsmodalitäten zum Tragen, sei es im Haftpflichtfall den aktuellen Wert des Oldtimers gegenüber der gegnerischen Versicherung nachzuweisen, als auch bei Teil- und Vollkasko die Ansprüche an die eigene Versicherung zu belegen.

Ein Wertgutachten stellt den genauen Zeitwert Ihres Fahrzeuges fest. Wenn Sie z. B. Ihr Fahrzeug veräußern möchten, dessen Wert aber nicht genau kennen, kann unser Büro durch detaillierte Fahrzeuganalysen und unter Berücksichtigung von Sonderausstattungen, Pflegezustand, Laufleistung, usw. den Wert Ihres Fahrzeuges ermitteln.

Selbstverständlich werden die aktuellen Marktverhältnisse in die Wertermittlung einbezogen. Oldtimer werden bespielsweise bei Versicherern oft mit geringerem Wert versichert, da sie als altes Fahrzeug eingestuft werden. Ein Wertgutachten unseres Büros wird den Versicherer veranlassen, den Versicherungswert zu erhöhen. Frischen Sie die Gutachten mindestens alle fünf Jahre auf oder erneuern Sie es, wenn kostenintensive Arbeiten an Ihrem Oldtimer durchgeführt wurden.

Unsere Gutachter sind spezialisiert auf Oldtimerbewertungen und sind unabhängige und eingetragene KFZ-Gutachter.

AGB | Impressum | Seitenanfang
Copyright © 2012 Citroluxe. Alle Rechte vorbehalten.

Weitere Informationen